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   BVerwG, 29.09.1965 - IV CB 132.65, IV B 7.65   

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BVerwG, 29.09.1965 - IV CB 132.65, IV B 7.65 (https://dejure.org/1965,278)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1965 - IV CB 132.65, IV B 7.65 (https://dejure.org/1965,278)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1965 - IV CB 132.65, IV B 7.65 (https://dejure.org/1965,278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Revision ohne besondere Zulassung - Revisibilität einer Rechtsfrage - Überprüfbarkeit der Einhaltung der Grenzen des erlaubten Ermessens durch eine Baubehörde im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Revision ohne Zulassung - Revisibilität einer Rechtsfrage - Überprüfbarkeit der Einhaltung der Grenzen des erlaubten Ermessens durch eine Baubehörde in einem Revisionsverfahren - Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Notwendigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2418
  • DÖV 1966, 277
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.07.1965 - IV B 73.65
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV CB 132.65
    Die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Ablehnungsbeschluß den betroffenen Prozeßbeteiligten wenigstens zehn Tage vor Erlaß des durch Zustellung ergangenen Urteils zugeht (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV B 73.65).

    Die Ablehnung eines Beweisantrages ist jedenfalls dann rechtzeitig erfolgt, wenn der ablehnende Beschluß den betroffenen Prozeßbeteiligten wenigstens zehn Tage vor Erlaß des durch Zustellung ergangenen Urteils zugeht (BVerwG IV B 73.65, Beschluß vom 7. Juli 1965).

  • BVerwG, 11.05.1965 - IV B 24.65
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV CB 132.65
    Ermessen, das auf Grund landesrechtlicher Vorschriften ausgeübt wird, kann vom Bundesverwaltungsgericht nicht überprüft werden (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV B 24.65).

    Das von der Behörde auf Grund landesrechtlicher Vorschriften ausgeübte Ermessen gehört zum Landesrecht, die Grenzen des erlaubten Ermessens können nur im Rahmen des Landesrechtes überprüft werden (BVerwG IV B 24.65 - Beschluß vom 11. Mai 1965 -).

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV CB 132.65
    Dahingestellt bleiben kann, ob das rechtliche Gehör versagt wird, wenn ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag nicht rechtzeitig vor Erlaß des Urteils abgelehnt wird (vgl. hierzu BVerwG I C 104.61 in Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 1; BVerwG II B 2.63, Beschluß vom 30. Januar 1965; BVerwG IV C 308.60 in NJW 61, 2081).
  • BVerwG, 07.02.1964 - I C 104.61

    Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1965 - IV CB 132.65
    Dahingestellt bleiben kann, ob das rechtliche Gehör versagt wird, wenn ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag nicht rechtzeitig vor Erlaß des Urteils abgelehnt wird (vgl. hierzu BVerwG I C 104.61 in Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 1; BVerwG II B 2.63, Beschluß vom 30. Januar 1965; BVerwG IV C 308.60 in NJW 61, 2081).
  • BVerwG, 29.03.1979 - 7 B 27.78

    Ablehnung eines Habilitationsantrags durch die Fakultät des Fachbereichs Physik

    Um einen in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag ging es auch in dem von der Beschwerde zum Beleg ihrer Auffassung zitierten Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG 4 CB 132.65 - (NJW 1965, 2418), der für den Fall eines durch Zustellung ergangenen Urteils fordert, daß der Ablehnungsbeschluß wenigstens zehn Tage vorher zugegangen ist.
  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

    - Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1965 - BVerwG 4 CB 132.65 - (NJW 1965, 2418) betrifft eine andere Fallgestaltung.
  • BVerwG, 23.01.1975 - VII B 26.74
    Welche Anforderungen nach Inhalt und Umfang an die Begründung einer wie hier in Anwendung von Landesrecht ergangenen Ermessensentscheidung zu stellen ist, beurteilt sich außerdem maßgeblich nach dem irrevisiblen Landesrecht und ist insoweit der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. Beschlüsse vom 29.09.1965 BVerwG IV CB 132.65 [NJW 1965, 2418 DÖV 1966, 277], vom 10.01.1966 BVerwG IV B 262.65 und vom 30.01.1973 BVerwG IV B 177.72).
  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen

    Auch das vermag nicht zu überzeugen (vgl. dazu die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV CB 132.65 - [NJW 1965, 2418], vom 13. Juni 1967 - BVerwG IV B 14.67 - [S. 3] und vom 5. Februar 1969 - BVerwG IV B 11.65 - [S. 3]).
  • BVerwG, 05.02.1969 - IV B 11.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Damit hatte die Klägerin hinreichend Zeit, sich auf die neue Prozeßlage einzustellen und gegebenenfalls erneut mündliche Verhandlung zu beantragen (ebenso Beschlüsse vom 7. Juli 1965 - BVerwG IV B 73.65 -, vom 29. September 1965 - BVerwG IV CB 132.65 - und vom 13. Juni 1967 - BVerwG IV B 14.67 -).
  • BVerwG, 10.01.1966 - IV B 262.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Revisionsgerichtliche

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das von der Behörde auf Grund landesrechtlicher Vorschriften ausgeübte Ermessen nur im Rahmen des Landesrechts überprüft werden könne, da andernfalls die Revisionszuständigkeit zugunsten der mit Ermessensausübung verbundenen Behördenentscheidungen über Gebühr ausgedehnt würde (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1965 - BVerwG IV B 24.65 - und Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG IV CB 132.65 -).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 B 102.84

    Nachprüfbarkeit des bei Abrissverfügungen auf Grund landesrechtlicher

    Die von ihr aufgeworfene Rechtsfrage, ob dem Erlaß einer ein Außenbereichsvorhaben betreffenden Abrißverfügung entgegenstehe, daß in einer anderen - jedoch im Zuständigkeitsbereich der entscheidenden Behörde liegenden - Gemeinde ein "ähnlich gewichtiges" Außenbereichsvorhaben genehmigt worden sei, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Das Ermessen, das bei Abrißverfügungen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften ausgeübt wird, kann vom Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich nicht nachgeprüft werden (Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG 4 CB 132.65 - BRS 16 Nr. 127).
  • BVerwG, 21.08.1978 - 1 B 59.78

    Neufestlegung von Jagdgrenzen - Behandlung irrevisiblen Rechts - Feststellung des

    Grundsätzlich gehört das aufgrund landesrechtlicher Bestimmung ausgeübte Ermessen zum Landesrecht (vgl. Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG 4 CB 132.65 - [Buchholz 406.11 § 25 BBauG Nr. 18 a = NJW 1965, 2418 = DÖV 1966, 277]).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Zulässigkeit eines

    Daß eine Frist von 10 Tagen zwischen Zustellung des den Beweisantrag ablehnenden Beschlusses und Zustellung des Urteils ausreichend ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 7. Juli 1965 - BVerwG IV B 73.65 - und Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG IV CB 132.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.01.1973 - IV B 177.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Notwendigkeit einer weiteren

    Seine Rechtmäßigkeit kann deshalb nur in Anwendung von Landesrecht überprüft werden (BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1965 - BVerwG IV B 24.65 -, Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG IV CB 132.65 -).
  • BVerwG, 09.08.1985 - 4 B 146.85

    Revisibilität von Landesrecht

  • BVerwG, 08.07.1971 - VII B 26.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.08.1977 - 4 B 153.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Untersagung der Nutzung des

  • BVerwG, 15.07.1969 - IV B 133.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung eines Badebeckens

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